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DIE BERUFSTRÄGER DER KANZLEI


CARSTEN WINKLER

STAATL. GEPRÜFTER BETRIEBSWIRT,
STEUERBERATER, PARTNER

TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE:

Steuerberatung:

  • Besteuerung von gewerblich tätigen oder gewerblich geprägten Personengesellschaften sowie deren Gesellschaftern.
  • Umsatzsteuerberatung, insbesondere im Hinblick auf EU- und Drittlandssachverhalte.
  • Erbschaft- und Schenkungssteuerberatung im Rahmen der Unternehmensnachfolge.

Betriebswirtschaftliche Beratung:

  • Kurz- und mittelfristige Unternehmensplanung zur Sicherung des laufenden Unternehmenserfolges sowie im Rahmen von Investitionsvorhaben.
  • Einführung und Überwachung von Kostenrechnungssystemen.
  • Fortlaufende Überwachung von Prozessen des internen und externen Rechnungswesens im Rahmen von Controllingberatungen im Mandantenbetrieb.

MATTHIAS LÖFFELHOLZ

DIPL.-KAUFMANN, STEUERBERATER, PARTNER

Steuerberatung:

  • Bilanzsteuerrecht von Kapital- und Personengesellschaften, sowie Besteuerung deren Gesellschafter.
  • Besteuerung von Kapitaleinkünften.
  • Besteuerung im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts von Vereinen.

Betriebswirtschaftliche Beratung:

  • Kurz- und mittelfristige Unternehmensplanung sowie Überwachung der laufenden Geschäftsvorfälle zur Sicherung des Unternehmenserfolges.
  • Organisation des internen und externen Rechnungswesens, insbesondere unter Nutzung von Softwarelösungen der DATEV eG.


DIRK ROTHARDT

DIPL.-KAUFMANN, STEUERBERATER, PARTNER



Steuerberatung:

  • Besteuerung von Einzelunternehmen und Privatpersonen.
  • Beratung im Bereich des Investitionszulagenrechts.
  • Besteuerung im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts von Vereinen, Kapitalgesellschaften und Stiftungen.

Betriebswirtschaftliche Beratung:

  • Planung und Betreuung im Rahmen von Gründungs- und Wachstumsfinanzierungen.
  • Liquiditätsplanung und -steuerung sowie Überwachung der laufenden Geschäftsvorfälle zur Sicherung des Unternehmenserfolges.


CARSTEN HÄNTZSCHEL

DIPL.-BETRIEBSWIRT (BA), STEUERBERATER, PARTNER

Steuerberatung:

  • Gestaltung und Optimierung der Ertragsbesteuerung von Kapitalgesellschaften und deren Gesellschafter.
  • Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen die unter den Regelungsinhalt der Pflegebuchführungsverordnung fallen.

Betriebswirtschaftliche Beratung:

  • Erfolgs- und Liquiditätsplanung als Grundlage für strategische Unternehmensentscheidungen.
  • Fortlaufende Überwachung von Prozessen des internen und externen Rechnungswesens im Rahmen von Controllingberatungen im Mandantenbetrieb.